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   BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68   

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BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68 (https://dejure.org/1970,2261)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1970 - III C 99.68 (https://dejure.org/1970,2261)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1970 - III C 99.68 (https://dejure.org/1970,2261)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehemannes

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  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68
    Der Senat hat seit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 305) in ständiger Rechtsprechung erkannt (zuletzt durch Beschluß vom 15. Juli 1970 - BVerwG III B 54.70 - mit weiteren Nachweisen), daß sich die Rechtsfrage der Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV allein nach § 6 BVFG beurteilt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - (RzW 1970, 381) auch klargestellt, daß das Urteil BVerwGE 30, 305 nicht so verstanden werden dürfe, als könnten die Bestätigungsmerkmale in § 6 BVFG das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ersetzen.

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7.

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68
    Die von der Revision mit dem Ziel erhobenen Angriffe, daß bei der Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV statt auf § 6 BVFG auf § 4 Abs. 4 BEG abzuheben sei, hat der Senat in seiner Entscheidung beschieden, die er in der mit der Sache gleichzeitig verhandelten Verwaltungsstreitsache BVerwG III C 140.69 getroffen hat.
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 150.68

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Grundvermögen sowie eines Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - (RzW 1970, 381) auch klargestellt, daß das Urteil BVerwGE 30, 305 nicht so verstanden werden dürfe, als könnten die Bestätigungsmerkmale in § 6 BVFG das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ersetzen.
  • BVerwG, 15.07.1970 - III B 54.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68
    Der Senat hat seit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 305) in ständiger Rechtsprechung erkannt (zuletzt durch Beschluß vom 15. Juli 1970 - BVerwG III B 54.70 - mit weiteren Nachweisen), daß sich die Rechtsfrage der Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV allein nach § 6 BVFG beurteilt.
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